1. Erfinderberatung
2. Patentierung von Erfindungen
3. Schutzrechtsverwertung
1. Erfinderberatung
Wir bieten Erfindern aus Hochschulen vertrauliche Beratungsgespräche über die schutzrechtliche Sicherung ihrer Forschungsergebnisse an (keine Rechtsberatung). Wenn Sie glauben, eine Erfindung gemacht zu haben, dann nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt auf mit:
Dr. Kirstin Schilling
INNOVECTIS GmbH
Tel.: (069) 25 61 632-15
oder
Dr. Isabel Klein
INNOVECTIS GmbH
Tel.: (069) 25 61 632-16
oder füllen Sie ein Formular zur Erfindungsmeldung aus und schicken Sie das vollständig ausgefüllte Formular an die INNOVECTIS GmbH bzw. an das Präsidium Ihrer Universität. Nach dem Arbeitnehmererfindergesetz (ArbNErfG), muss ein Arbeitnehmer eine Diensterfindung seinem Arbeitgeber (Hochschule) unverzüglich zur Kenntnis geben. Auch eine Erfindung, die nicht auf Erfahrungen oder Arbeiten des Betriebs beruht, muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Die Erfindungsmeldung dient der Hochschulleitung als Grundlage für die Entscheidung über Freigabe oder Inanspruchnahme einer Erfindung.
2. Patentierung von Erfindungen
Nach Inanspruchnahme der Erfindung durch die Hochschule wird zunächst eine Recherche durchgeführt, um die Neuheit der Erfindung zu beurteilen. Bei positivem Ergebnis wird ein auf das entsprechende Fachgebiet spezialisierter Patentanwalt eine Patentanmeldung ausarbeiten und beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) einreichen. Im darauf folgenden Prüfungsverfahren wird durch das Patentamt geprüft, ob die Erfindung patentierbar ist. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird ein Patent erteilt, das in Deutschland Schutz für 20 Jahre ab Anmeldungsdatum gewährt. Innerhalb eines Jahres nach Anmeldungsdatum besteht die Möglichkeit, in einem internationalen (PCT-) Verfahren die Option zu halten, den Patentschutz auf weitere Länder auszudehnen. Spätestens 30 Monate nach Anmeldedatum erfolgt die Überleitung in die nationalen Phasen, d.h. es müssen die Länder benannt werden, in denen der Patentschutz begehrt wird, und die entsprechenden Vorraussetzungen, z.B. eine Übersetzung der Patentschrift, erfüllt werden.
3. Schutzrechtsverwertung
Bereits nach der Patentanmeldung wird i. d. R. begonnen, eine Strategie zur Verwertung der Erfindung zu entwickeln und die Suche nach geeigneten Interessenten zu starten, die z. B. eine Lizenz erwerben möchten.
In dem gesamten Prozess von der Erfindungsmeldung bis zur Patentverwertung bleiben Sie eingebunden und aktiv beteiligt. Unverzichtbar ist Ihre Mitarbeit vor allem bei fachlichen Fragen im Rahmen des Patentprüfungsverfahrens oder der Vermarktung.
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